Auf Grundlage des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) bin ich, bzw. mein Verlag, als sogenannter Verwerter im Sinne des Gesetzes eingestuft worden.
Was bedeutet das? Ich bin verpflichtet auf Basis der von mir ausgezahlten Autorenhonorare zusätzlich einen Beitrag an die Künstlersozialkasse abzuführen.
Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbstständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Künstlersozialkasse
Mehr Informationen: www.kuenstlersozialkasse.de

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