Die Presse berichtet einhellig: „Chaos durch DSGVO“
Ich sehe das nicht so. Die Vorschriften der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind schon seit 2 Jahren zu berücksichtigen, sie müssen „nur“ ab Mai 2018 europaweit in nationales Recht umgesetzt sein. Ausnahmsweise – ist man versucht zu sagen – trödeln wir in Deutschland hier mal nicht; im Gegensatz zu manch anderen Kandidaten.
Sowohl als Privatkunde als auch als Händler und Verleger begrüße ich den Zwang zu mehr Datenschutz. Als Verleger und Shop-Betreiber in einer Person versuche immer nach dem Motto zu handeln: „Was mich nichts angeht, will ich gar nicht wissen.“
Meine AGB sind von Anfang an datenschutzkonform gewesen. Es wurden immer nur die (rechtlich) notwendigen Daten abgefragt. Es bestand immer ein hundertprozentiges Auskunftsrecht und das Versprechen, keine Daten an Dritte weiterzugeben, sofern es nicht unabdingbar ist (bspw. bei PayPal).
Diese nun endlich aufgestellten Regeln sind der Versuch, den in den letzten Jahren grassierenden Datenwahn der Konzerne – zumindest teilweise – einzudämmen, zu kanalisieren und zu kommentieren.
Die Regeln, auf denen die DSGVO fußt, lassen sich zu drei Grundsätzen zusammenfassen:
Datensparsamkeit
Es wird nur erhoben und gespeichert, was unverzichtbar oder aber gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle Daten, die darüber hinaus gehen, können freiwillig abgegeben werden.
Datensicherheit
Diese Regeln betreffen weniger die Kundenbeziehung als die Abläufe im Unternehmen. Hier werden Fragen angesprochen wie bspw.: Wo liegen die Daten? Wer hat Einsicht? Wie sind die Daten gesichert? Wie lange werden die Daten vorgehalten?
Datentransparenz
Die DSGVO räumt allen Betroffenen ein umfassendes Auskunftsrecht ein. Sie können sich jederzeit über ihre Daten informieren: Welche Daten werden gesammelt? Welche Daten liegen bereits vor? Wer nutzt diese Daten und zu welchem Zweck? Aber auch: Wie kann ich diese Daten entfernen lassen?
Sie können sich über meine Datenschutzerklärung einen guten Überblick verschaffen.
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